Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten als angenommen, sofern vom Kunden eine bestätigte Bestellung erteilt wird. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit sofern sie schriftlich von JULIA UTENSILI SRL akzeptiert und bestätigt wurden.
  2. Alle Liefertermine sind unverbindlich und rein indikativ; unterstehen den Produktionsverhinderungen und wegen höheren Gewalt. Wir behalten uns das Recht vor auch Teillieferungen durchzuführen.
  3. Die Preisliste von JULIA UTENSILI SRL kann zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung geändert werden und enthält unverbindliche Verkaufspreise ohne Mehrwertsteuer. Die Verkaufspreise sind unverbindlich und werden vor der Auslieferung nicht abgeändert, sofern keine grosse Einflüsse auf den Kosten für Rohmaterial, Handarbeit oder Energie erfolgen.
  4. Zahlungen müssen gemäss den vereinbarten Bedingungen und Terminen erfolgen. Im Fall von Nichterfüllung behält sich JULIA UTENSILI SRL das Recht vor die Zahlungsbedingungen für neue Lieferungen zu verändern oder einzustellen und jede andere Vorsichts- und Vollzugsmassnahme vorzunehmen um den Kredit einzuholen. Im Fall von Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, zuzüglich der evtl. Spesen, berrechnet. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich geleistet wenn sie auf dem Konto der JULIA UTENSILI SRL akreditiert werden.
  5. Alle von der Firma JULIA UTENSILI SRL gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt die Waren im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu veräussern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer ab. Auch dürfen die Waren vom Käufer weder verpfändet noch zur Sicherung an Dritte überreicht werden, solange diese nicht vollständig bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz der Forderungen der Firma JULIA UTENSILI SRL in einem kontokorrentmässigem Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.
  6. Die Ware wird frei unser Werk geliefert und versteht sich beim Verlassen unseres Lager als ausgeliefert. Die Transportrisiken/Gefahren gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn ausnahmsweise Lieferbedingung “frei Haus” vereinbart wird. Schaden oder Fehlmengen die auf den Transport zurückzuführen sind werden nicht gutgeschrieben.
  7. Die Verpackungskosten werden immer gesondert berechnet.
  8. Reklamationen für defekte Ware können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb drei Monaten ab Lieferdatum schriftlich gemeldet werden und von unserer Qualitätskontrolle anerkannt werden. Eventuelle Rücksendungen erfolgen zu Lasten des Kunden.
  9. Die Waren bezüglich der Auftragsbestätigung müssen von den Verbrauchern unter Rücksicht der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Unfallverhütung verwendet werden. Evtl. Änderungen jeder Art, falls notwendig, müssen ausschliesslich in unserem Werk stattfinden.  Evtl. Reklamationen für Artikel die nicht in unserem Werk geändert wurden, können nicht anerkannt werden.
  10. Die Bestellungen müssen immer von uns gebilligt werden und können vom Kunden nicht storniert werden. Die Bestellungen von nicht standard Lagerartikeln müssen vorab von unserer technischen Abteilung gebilligt werden und werden in den von der Qualitätskontrolle begutachteten Mengen ausgeliefert, auch falls diese von der Bestellmenge mit einer Tolleranz von +5% und –10%, aber mindestens 1 Stück, abweichen.
  11. Die Lagerverfügbarkeit versteht sich immer “Zwischenverkauf vorbehalten”. Bestellungen die prompt vom Lager geliefert werden, werden nicht bestätigt.
  12. Die Firma JULIA UTENSILI SRL übernimmt keine Haftung für evtl. Druckfehler,  die versehentlich in Katalogen und Preislisten abgedruckt wurden. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Produkte jederzeit zu ändern oder aus dem Lieferprogramm zu nehmen.
  13. Nach Abschluss des Vertrages ist die Firma JULIA UTENSILI SRL berechtigt, von jedem Vertrag ohne Verpflichtung zum Schadenersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der Firma oder der Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge erst nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. Bei Abschlüssen gilt die Lieferungsverpflichtung nur für den vereinbarten Termin. Nach Ablauf des Termins ist die Firma JULIA UTENSILI SRL berechtigt, für den noch abzunehmenden Rest des Abschlusses Vorauskasse oder auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  14. Für alles was nicht speziell in diesen “Allgemeinen Verkaufsbedingungen” vorgesehen ist, gilt das italienische Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Udine bzw Tarcento.